Erschliessungsplan "Austrasse" und Gestaltungsplan "Au-Rieden" - Öffentliche Auflage

10.05.2025

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) der Erschliessungsplan "Austrasse" und der Gestaltungsplan "Au-Rieden" öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und Vorprüfungsbericht liegen vom 19. Mai bis 18. Juni 2025 im Gemeindehaus in Nussbaumen (Abteilung Bau und Planung), Landstrasse 134, 5415 Nussbaumen öffentlich auf und können dort während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können zudem über die Website der Gemeinde Obersiggenthal eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Obersiggenthal einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans Austrasse und des Gestaltungsplans Au-Rieden werden für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Präsentation Au Rieden
Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV - Erschliessungsplan “Austrasse”
Erschliessungsplan Austrasse - Situationsplan
Schleppkurvenprüfung - Ausweichstelle bei Einmündung Austrasse in Landstrasse
Bericht metron - Erschliessung Grundstücke Nutzungsplanungsrevision
 

Gemeinderat Obersiggenthal