Haben Sie einen Todesfall einer in Obersiggenthal wohnhaft gewesenen Person anzuzeigen, erledigen wir die Bestattungsformalitäten und setzen in Absprache mit Ihnen Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung und der Abdankung fest.
Für die Beisetzung von nicht in Obersiggenthal wohnhaft gewesenen Personen, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung des Wohnortes.
Wir informieren Sie auch gerne darüber, wie Sie Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung mittels Bestattungswunsch zu Lebzeiten festlegen können.
Der Bestattungsdienst ist der Gemeindekanzlei angegliedert und befindet sich im Erdgeschoss des Gemeindehauses an der Landstrasse 134a in Nussbaumen.

Telefon | 056 296 21 10 |
Fax | 056 296 21 19 |
kanzlei(at)obersiggenthal.ch |
Name | Funktion | Telefon |
---|---|---|
Romana Hächler | Gemeindeschreiberin II | 056 296 21 14 |
Carmen Hitz | Sachbearbeiterin | 056 296 21 12 |
Jana Kienzle | Sachbearbeiterin (Teilzeit) | 056 296 21 13 |
Merkblätter
Merkblatt für Angehörige "Massnahmen bei einem Todesfall"
Merkblatt Grabgestaltung
Friedhof- und Bestattungsreglement
Friedhof Kirchdorf, Friedhofplan
Friedhof Kirchdorf, Legende zum Friedhofsplan
Waldbestattungen, Plan und Informationen