Zu den Hauptaufgaben des Gemeindesteueramtes zählt die Vorbereitung der Steuerveranlagungen und Voreinschätzungen der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, ausserordentlichen Jahressteuern und Grundstücksgewinnsteuern. Das Steueramt eröffnet die Veranlagungsverfügungen und die Einspracheentscheide, erstellt Vernehmlassungen für die Gerichte, führt das Protokoll der Steuerkommission und das Steuerregister sowie das steuerliche Liegenschaftsregister.

Unser Ziel ist es, in fairer Zusammenarbeit mit den steuerpflichtigen Personen eine gesetzlich korrekte und vollständige Steuerveranlagung zu erstellen.

Leitbild Verband Steuerfachleute Aargauer Gemeinden

EasyTax 
Der Download der aktuellen Steuererklärungs-Software EasyTax wird auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau in der Regel ab Ende Januar möglich sein. Folgen Sie einfach dem Link: https://www.ag.ch/de/dfr/steuern/natuerliche_personen/steuererklaerung__easytax/steuererklaerung_easytax1.jsp

Fristerstreckungsgesuche
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie in begründeten Fällen ein Fristerstreckungsgesuch stellen. Sie können die Frist mittels QR-Code auf Ihrer Steuererklärung oder unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragen.

Es gilt folgende Regelung:

  • Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 31. März (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner): Es erfolgen keine Mahnungen vor dem 30. Juni. Entsprechend muss erst ein Gesuch gestellt werden, wenn die Steuererklärung nicht bis 30. Juni eingereicht werden kann. 
  • Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.

Hilfsblätter / Formulare
Formulare und Hilfsblätter können unter folgendem Link bequem online bezogen werden: 
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerliche-personen/merkblaetter-richtlinien

Telefon056 296 21 90
E-Mailsteueramt(at)obersiggenthal.ch

Für Bestellungen ist in der Regel der Online-Schalter oder der Link "Hilfsblätter / Formulare" zu benützen.

Sie können uns während den Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch erreichen. Wünschen Sie ganz bestimmte Informationen, oder möchten Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter persönlich sprechen? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, so können wir für Sie die nötige Zeit reservieren. Es können auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Name Funktion Telefon
Roger MüllerMüller, Roger Leiter Abteilung Steuern  056 296 21 90 
Jessica OeschgerOeschger, Jessica Leiter-Stv. Abteilung Steuern  056 296 21 90 
Stefan StöckliStöckli, Stefan Taxierungssachbearbeiter  056 296 21 90 
Veronica D'AmoreD'Amore, Veronica Taxierungsfachfrau (Teilzeit)  056 296 21 90 
Anja FuchsFuchs, Anja Sachbearbeiterin (Teilzeit)  056 296 21 90 
Felina WagnerWagner, Felina Lernende  056 296 21 90 

Die Informationen auf unseren Websites können aufgrund der Komplexität des Steuerwesens nicht umfassend sein und auf jede einzelne Problemstellung eingehen. Hinzu kommt, dass wir ganz bewusst eine wertfreie Darstellung anstreben und insbesondere keine Steuerberatung anbieten.




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