Parallel zur kantonalen Vorprüfung werden gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) die Entwürfe mit den Erläuterungen des Gestaltungsplans Bolibuck im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 15. August 2025 bis 15. September 2025 im Gemeindehaus in Nussbaumen (Abteilung Bau und Planung), Landstrasse 134a, 5415 Nussbaumen öffentlich auf und können dort während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können zudem über die Website der Gemeinde Obersiggenthal eingesehen oder heruntergeladen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Obersiggenthal, Landstrasse 134a, 5415 Nussbaumen, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.
B1 Richtprojekt Bebauung Bolibuck
B1 Richtprojekt Bebauung Visualisierung
B1 Richtprojekt Umgebung Bolibuck
B2 Verkehrsbericht Hombergstrasse - Höhenweg
GB Bolibuck Planungsbericht
GB Bolibuck Situationsplan
GB Bolibuck Sondernutzungsvorschriften
Fachbericht Planar
Informationsabende im Gemeindesaal Nussbaumen
Dienstag, 2. September 2025 von 18.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch, 3. September 2025 von 18.00 - 19.00 Uhr