Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten.
Montag
08.30 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen, 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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