Pässe und Identitätskarten

Um eine neue Schweizer Identitätskarte zu beantragen, wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Kriterien für angelieferte Passfotos

  • Es wird ein neutraler Gesichtsausdruck verlangt. Der Mund muss geschlossen sein (ein freundlicher Gesichtsausdruck ist jedoch erlaubt)
  • Das Foto muss auf beiden Längsseiten und oben 5mm freien Raum aufweisen.
  • Das Gesicht muss frontal abgelichtet sein.
  • Es sind keine Kopfbedeckungen erlaubt.
  • Das Foto darf nicht älter als ein Jahr sein.


Bei der persönlichen Vorsprache ist zwingend die alte Identitätskarte oder bei Verlust eine Verlustanzeige der Polizei mitzubringen. Bei einer Erstbeantragung wird nur das Passfoto benötigt.

Ab dem siebten Altersjahr müssen die Antragsformulare durch die antragstellende Person unterzeichnet werden. Bei Unmündigen, d.h. bis zum 18. Altersjahr, braucht es zusätzlich die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (Eltern, Beistand), der den Antrag mitunterzeichnet.


Gebühren und Gültigkeit
Alter                       Gültigkeit           Gebühr
Minderjährige         5 Jahre               CHF 35.00
Erwachsene            10 Jahre             CHF 70.00

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen (EC, Postcard oder Barzahlung). Die neue Identitätskarte wird anschliessend durch das Ausweiszentrum Aargau innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen erstellt. Sie können auch vom Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) profitieren, dies muss jedoch direkt beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden (www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28).

Weitere Informationen und Merkblätter zu den Ausweisdokumenten finden Sie auch auf unserer Homepage
https://www.obersiggenthal.ch/verwaltung/einwohnerdienste/

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Einwohnerdienste gerne zur Verfügung

( 056 296 21 20|* einwohnerdienste@obersiggenthal.ch

Zurück zur Übersicht