Öffentliche Auflage Baugesuche

Laut § 60 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) hat der Gemeinderat ein Baugesuch zu veröffentlichen und legt dieses während 30 Tagen öffentlich auf. Die Art der Auflage wird von Gesetzes wegen nicht definiert bzw. vorgegeben.

Die Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Obersiggenthal erfüllt diese Vorgabe mit der öffentlichen Auflage weiterhin im Gemeindehaus und vorläufig noch nicht in digitaler Weise, d.h. Interessierte haben somit die Akten vor Ort zu konsultieren. Es besteht die Möglichkeit vor Ort die Planunterlagen oder Ausschnitte davon kopieren zu lassen (kostenpflichtig). Digital z.B. per E-Mail-Anfrage oder mittels eines USB-Sticks werden keine Unterlagen abgegeben.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Bau und Planung, T 056 296 21 40, bauundplanung(at)obersiggenthal.ch.

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