Meldepflicht Einwohner/innen

Vermehrt kommt es vor, dass Einwohnerinnen und Einwohner ihren Ein-, Um, oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden. Wir weisen darauf hin, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner gemäss § 14 des Register- und Meldegesetzes dazu verpflichtet sind, Adressmutationen innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden (auch Umzüge innerhalb einer Liegenschaft).

Zu- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können auch online unter
www.eumzug.swiss erfasst werden. Damit entfällt die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste.

Wegzüge ins Ausland benötigen mehr Verarbeitungszeit – erkundigen Sie sich hierfür bitte frühzeitig (mindestens 3 Wochen im Voraus) bei den Einwohnerdiensten.

( 056 296 21 20|* einwohnerdienste@obersiggenthal.ch

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