Vermehrt kommt es vor, dass Einwohnerinnen und Einwohner ihren Ein-, Um, oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden. Wir weisen darauf hin, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner gemäss § 14 des Register- und Meldegesetzes dazu verpflichtet sind, Adressmutationen innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden (auch Umzüge innerhalb einer Liegenschaft).
Zu- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können auch online unter www.eumzug.swiss erfasst werden. Damit entfällt die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste.
Wegzüge ins Ausland benötigen mehr Verarbeitungszeit – erkundigen Sie sich hierfür bitte frühzeitig (mindestens 3 Wochen im Voraus) bei den Einwohnerdiensten.
( 056 296 21 20|* einwohnerdienste@obersiggenthal.ch
Meldepflicht Einwohner/innen