Lebensbescheinigung infolge Gesetzesrevision kostenpflichtig

Das kantonale Register- und Meldegesetz (RMG) und die zugehörige Register- und Meldeverordnung (RMV) wurden vor einer Weile einer Revision unterzogen. Seit dem 1. September 2021 ist das neue Gesetz resp. die neue Verordnung in Kraft. Unter anderem werden in der Register- und Meldeverordnung die Gebühren der Einwohnerdienste geregelt.

Im § 23 Abs. 1 lit. c) RMV wurde neu geregelt, dass die Ausstellung einer Lebensbescheinigung kostenpflichtig ist. Die Bescheinigung, die früher kostenlos durch unsere Einwohnerdienste ausgestellt werden konnte, kostet somit neuerdings CHF 20.00.

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