Im Rahmen von Betreibungsamtlichen Verfahren werden dem Schuldner Vorladungen zugestellt. An diesen Terminen wird dem Schuldner auf dem Betreibungsamt die Sachlage, mögliche Verfahrensschritte und das weitere Vorgehen erläutert. Leider werden diese Vorladungen vermehrt nicht abgeholt oder ignoriert. Da das Betreibungsamt die zwangsvollstrecklichen Massnahmen durchsetzen muss, kann dies schlussendlich eine Zuführung durch die Polizei zur Folge haben.
In diesem Fall entstehen zusätzliche Verfehlungen. Dies beinhaltet gemäss Art. 323 StGB eine Geldbusse, sowie ein Strafregistereintrag aufgrund von "Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs – und Konkursverfahren". Um diese zusätzlichen Unannehmlichkeiten zu vermeiden wird betroffenen Personen empfohlen, den Vorladungen Folge zu leisten.