Haben Sie die Steuern bezahlt? Dann danken wir Ihnen dafür herzlich. Ansonsten erhalten Sie im September die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2025. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben beziehungsweise was Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2025 zu begleichen. Für die Bezahlung der provisorischen Steuern 2025 verwenden Sie bitte ausschliesslich die dafür zugestellten Einzahlungsscheine (mit QR-Code) und vermeiden Sie dadurch unnötige Bearbeitungskosten.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2025 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,0 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt und ziehen zusätzliche Mahngebühren oder allenfalls Betreibungskosten mit sich.
Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2025 nicht möglich, wenden Sie sich noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an das Fachpersonal der Abteilung Finanzen (056 / 296 21 60). Auf diese Weise kann in der Regel eine Zahlungsvereinbarung gefunden und zusätzliche Kosten vermieden werden.