Balkonanlagen und Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen sind im Trend.
Gemäss kantonalem Recht müssen alle PV-Anlagen - unabhängig von deren Grösse - mittels Meldeformular beim Kanton angemeldet werden. In unsensiblen Gebieten braucht es für Dachanlagen keine zusätzliche Baubewilligung.
Baubewilligungspflichtig sind alle Photovoltaikanlagen in sensiblen Gebieten und alle Fassadenanlagen. Balkonanlagen und Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen weisen meist eine geringe Fläche auf, sind freistehend oder am Balkongeländer montiert und müssten im Grundsatz bewilligt werden.
Es handelt sich um sogenannte Kleinstanlagen gemäss § 49 BauV Abs. 2 d. Der Kanton räumt den Gemeinden im Zusammenhang mit Photovoltaik-Kleinstanlagen einen Entscheidungsspielraum ein.
In der Gemeinde Obersiggenthal sind in unsensiblen Bauzonen einzelne Plug-&-Play-Anlagen und/oder Kleinstanlagen von zusammengenommen max. 5 m2, einer max. Höhe von 2.5 m und einer max. Ausgangsleistung von 600 Watt bewilligungsfrei. Sie müssen einen Grenzabstand von 2 m einhalten.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstanlagen in Form von Einfriedungen ab 1.20 m und Sichtschutzwände, die als Plug-&-Play-PV-Anlage erstellt werden. Sie gelten gemäss § 19 BauV als Kleinbaute und sind in jedem Fall bewilligungspflichtig.
Bitte beachten Sie - auch für baubewilligungsfreie PV-Anlagen gilt: Eine Kopie des Meldeformulars mit allen eingereichten Unterlagen muss auf der Abteilung Hochbau eingereicht werden. Zusätzlich zum Meldeformular muss die Unterschrift des Grundeigentümers und allenfalls der Stockwerkeigentümer vorliegen.