Haben Sie die Steuern bezahlt? Dann danken wir Ihnen dafür herzlich. Ansonsten bitten wir Sie, den
Restbetrag bis am 31. Oktober 2025 zu begleichen. Für die Bezahlung der provisorischen Steuern
2025 verwenden Sie bitte ausschliesslich die dafür zugestellten Einzahlungsscheine (mit QR-Code)
und vermeiden Sie dadurch unnötige Bearbeitungskosten.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2025 wird auf dem noch offenen
Betrag ein Verzugszins von 5,0 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt
und ziehen zusätzliche Mahngebühren oder allenfalls Betreibungskosten nach sich.
Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2025 nicht möglich, wenden
Sie sich noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an das Fachpersonal der Abteilung Finanzen (056 / 296 21
60).
Neu können Raten auch online beantragt werden. Besuchen Sie dafür die Homepage vom kantonalen
Steueramt (www.ag.ch/kgst-raten). Es ist eine einmalige Registrierung im Smart Service Portal
(SSP) nötig. Nach der Registrierung können Sie den Antrag für Raten ausfüllen und übermitteln. Für
das aktuelle Steuerjahr 2025 können maximal fünf Raten oder eine Stundung bis am 31. Dezember
2025 angefragt werden.
Die Bestätigung der Raten und allfällige Einzahlungsscheine werden Ihnen per Post zugestellt.