Mitteilungen aus der Abteilung Steuern

22.04.2025

Am 31. März 2025 lief die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 ab. Selbstständig erwerbende Steuerpflichtige haben bis Ende Juni Zeit, ihre Unterlagen abzugeben. Bereits sind viele Steuererklärungen bei der Abteilung Steuern eingetroffen. Per Anfangs Juli 2025 werden die ersten kostenpflichtigen Mahnungen verschickenAlle Steuerpflichtigen, welche die Unterlagen 2024 noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dies möglichst bald zu tun.  

Sollte es Ihnen möglich sein, die Unterlagen bis Ende Juni 2025 einzureichen, brauchen Sie nichts zu unternehmen. 

Für den Fall, dass es Ihnen bis Ende Juni 2025 nicht möglich ist, Ihre Steuererklärung einzureichen, kann in begründeten Fällen bei der Abteilung Steuern ein Gesuch um Verlängerung der Eingabefrist gestellt werden. Eine Fristerstreckung ist auch ganz bequem online möglich. 

Besuchen Sie: www.ag.ch/steuern. Unter "natürliche Personen" kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Sie benötigen dazu den Code, der auf der ersten Seite Ihrer Steuererklärung aufgedruckt ist. Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit.