Im Rahmen des neuen Meldeverfahrens für die Installation einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe weist die Abteilung Bau und Planung ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung externer Prüfungen und Kontrollen (beispielsweise im Bereich der Energieeffizienz sowie des Brandschutzes) anfallenden Gebühren weiterhin an die Antragstellenden weiterverrechnet werden.
Gemäss Baugebührenordnung der Gemeinde Obersiggenthal, § 2, Abs. 1 Lit. g) werden Kontrollen bzw. Prüfungen von externen Unternehmen weiter verrechnet. Diese Gebühren resultieren aus der Notwendigkeit, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards durch qualifizierte Stellen zu überprüfen. Die weiterverrechneten Kosten setzen sich aus den für die externe Kontrolle erforderlichen Aufwendungen zusammen und werden nach den jeweils geltenden Gebührensatzregelungen festgelegt.