In den vergangenen Wochen häufen sich die Fälle von Littering in der Gemeinde. Besonders an den Sammelstellen und einigen Begegnungszonen wie z. B. Schulplätzen, Spielplätzen und dem neuen Pumptrack. Unter Littering versteht man das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall im öffentlichen Raum. Dazu gehören zum Beispiel Zigarettenstummel, Kaugummis, Getränkedosen, Plastikflaschen, Verpackungen von Snacks oder Taschentücher. Statt den Abfall in einen Mülleimer zu werfen, wird er einfach auf den Boden, auf Strassen, in Parks oder in die Natur geworfen. Littering führt zu verschiedenen Problemen. Es verschmutzt Städte, Parks und Landschaften und schadet der Umwelt. Tiere können Abfälle fressen oder sich daran verletzen. Zudem entstehen hohe Reinigungskosten für die Gemeinde, weil Strassen und öffentliche Plätze regelmässig gereinigt werden müssen. Gemäss dem Reglement über die Abfallentsorgung (§ 3 Abs. 1) ist das Ablagern von Abfall auf öffentlichem oder privatem Grund und das Ableiten von flüssigen und festen Abfällen in Gewässer oder in das Abwasserentsorgungssystem verboten und kann entsprechend gebüsst werden.