Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Obersiggenthal sind an Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr alle lärmintensiven Tätigkeiten sowie der Einsatz von lärmigen Maschinen und Werkzeugen im Freien und in Werkstätten, Fabriken und anderen gewerblichen Arbeitslokalen grundsätzlich verboten (z.B. Rasenmähen). Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet.
In der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr ist jeglicher Lärm, der die Nachtruhe stört, insbesondere auch im Innern von Wohngebäuden, verboten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat bewilligt.