Information zur Steuerveranlagung 2025 für Liegenschaftseigentümer

25.02.2026

Noch nicht alle Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer haben eine neue Liegenschaftsschätzung
erhalten. Solange keine rechtskräftige Liegenschaftsschätzung vorliegt, können Veranlagungen
für Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer nicht eröffnet werden. Sobald die Liegenschaftsschätzung
in Rechtskraft erwachsen ist, werden die Veranlagungen – sofern möglich – umgehend
erstellt und eröffnet.
Tipp zum Ausfüllen der Steuererklärung 2025 mit eTAX AARGAU:
Mit der App Snapshare können Belege kinderleicht fotografiert und in die Steuererklärung implementiert
werden – eine grosse Erleichterung.