Am 31. März 2025 lief die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 ab. Selbstständig Erwerbende Steuerpflichtige hatten bis Ende Juni Zeit, ihre Unterlagen abzugeben.
Bereits sind viele Steuererklärungen bei der Abteilung Steuern eingetroffen – dafür herzlichen Dank.
Anfangs Juli werde die ersten Mahnungen verschickt. Die Abteilung Steuern bittet alle, welche die Unterlagen 2024 noch nicht eingereicht haben, dies möglichst bald zu tun. In begründeten Fällen, kann bei der Abteilung Steuern ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden.
Eine Fristerstreckung ist auch ganz bequem online möglich. Besuchen Sie: www.ag.ch/steuern. Unter "natürliche Personen" kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Sie benötigen dazu den Code, der auf der ersten Seite Ihrer Steuererklärung aufgedruckt ist.