Einreichung Steuererklärung 2023

12.07.2024

Am 31. März 2024 lief die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023 ab. Selbstständig Erwerbende Steuerpflichtige hatten bis Ende Juni Zeit, ihre Unterlagen abzugeben.

Bereits sind viele Steuererklärungen bei der Abteilung Steuern eingetroffen – dafür herzlichen Dank.

Per Ende Juni wurden die ersten Mahnungen verschickt. Die Abteilung Steuern bittet alle, welche die Unterlagen 2023 noch nicht eingereicht haben, dies möglichst bald zu tun. In begründeten Fällen, kann bei der Abteilung Steuern ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden.

Eine Fristerstreckung ist auch ganz bequem online möglich. Besuchen Sie: www.ag.ch/steuern. Unter "natürliche Personen" kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Sie benötigen dazu den Code, der auf der ersten Seite Ihrer Steuererklärung aufgedruckt ist.