Deponieren von "Gratis-Waren" am Strassenrand gilt als Littering

20.09.2023

In der Gemeinde Obersiggenthal werden immer wieder Gegenstände, Mobiliar, etc. mit dem Vermerk "Gratis mitzunehmen" auf dem Gehweg oder in der Nähe einer Liegenschaft deponiert. Obwohl der Gedanke an Nachhaltigkeit und Second-Hand lobenswert ist, so handelt es sich hierbei um Littering (illegale Entsorgung).

Gemäss § 15 des Polizeireglements der Gemeinde Obersiggenthal sind öffentliche Strassen, Gehwege, Anlagen, etc., durch die Verursachenden in einen ordentlichen Zustand zu bringen, das heisst Gegenstände, Mobiliar, etc. ist umgehend zu entfernen und ordnungsgemäss zu entsorgen.