Das tragische Brandunglück in Crans-Montana führte zu einer gewissen Verunsicherung betreffend der Bewilligungs- und Kontrolltätigkeit der Gemeinden und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV). Im Kanton Aargau sind die Zuständigkeiten betreffend Brandschutz zwischen der Aargauischen Gebäudeversicherung und den Gemeinden aufgeteilt.
Für grosse und risikoreiche Anlagen wie Hochhäuser und Lokale mit einer Personenbelegung von mehr als 300 Personen ist die AGV zuständig. Für kleinere Anlagen und Liegenschaften sind die Gemeinden zuständig. In Obersiggenthal ist die Abteilung Bau und Planung im Auftrag des Gemeinderats für die Umsetzung des kommunalen Brandschutzes zuständig.
Das Brandschutzgesetz des Kantons Aargau sieht keine obligatorischen Abnahmen und auch keine obligatorischen periodischen Kontrollen durch die Brandschutzbehörden vor. Für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sind grundsätzlich die Eigentümer eines Gebäudes, für die Einhaltung betrieblicher Auflagen die Betriebsinhaber verantwortlich. Periodische Kontrollen können gemäss den kantonalen Vorschriften nach Bedarf durchgeführt werden. Dieser orientiert sich am statistisch begründeten Risiko eines Gebäudes oder an einem konkreten Anhaltspunkt, beispielsweise an bekannten Mängeln.
Hinsichtlich Aufklärung und Prävention werden aufgrund der tragischen Ereignisse in Crans-Montana aktuell die Gastrobetriebe von der Aargauischen Gebäudeversicherung angeschrieben und mit Checklisten und Kurzseminaren unterstützt. Die Checkliste ist auf der Website der Gemeinde Obersiggenthal aufgeschaltet und steht den Betreibern von Gastrobetrieben zur Verfügung.
Der Aargauische Bauverwalterverband wird zusammen mit dem Verband der Gemeindeschreiber und der AGV Möglichkeiten erarbeiten, wie die Gemeinden bei den Brandschutzaufgaben unterstützt werden können.