Am Schalter des Betreibungsamtes kann nur Bargeld entgegengenommen werden. Wenn Sie kein
Bargeld dabeihaben, kann Ihnen das Betreibungsamt einen QR-Code ausdrucken und zur Bezahlung
mitgeben. Des Weiteren können keine Betreibungsregisterauszüge per Mail versendet werden.
Wird ein Betreibungsregisterauszug am Schalter verlangt, muss dieser sofort Bar beglichen werden.