Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung und gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) führt die Gemeinde Obersiggenthal zur Aufhebung nachstehender Sondernutzungspläne das Mitwirkungsverfahren und die öffentliche Auflage durch.
- Aufhebung EP (Kommunaler Überbauungsplan) "Trottenacher" vom 19. Dezember 1966
- Aufhebung EP (Kommunaler Überbauungsplan) "Breitenacker" vom 18. Februar 1969
- Aufhebung EP (Kommunaler Überbauungsplan) "Gässliacker" vom 16. Juni 1969
- Aufhebung EP (Kommunaler Überbauungsplan) "Kirchweg Teilstück Brühlstrasse, Erlenweg" vom 4. Dezember 1979
- Aufhebung EP (Kommunaler Überbauungsplan) "General Guisanstrasse (Trottenstrasse - Breitenstrasse)" vom 27. Februar 1980
- Aufhebung EP (Kommunaler Überbauungsplan) "Aesch, Abschnitt West" vom 18. Oktober 1983
- Aufhebung EP (Kommunaler Überbauungsplan) " K427 Hertensteinstrasse (Häfeler - Herten-stein), Abänderung Baulinienplan" vom 20. August 1985
- Aufhebung EP "Stockackerstrasse Süd" vom 21. Dezember 1994
- Aufhebung EP "Brühl, Kirchdorf, Abänderung Baulinienplan" vom 12. Juni 1996
- Aufhebung EP Teiländerung " Aesch, Abschnitt Ost" vom 19. Mai 1999
Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und das Ergebnis der Vorprüfung liegen vom 28. Oktober bis 26. November 2024 im Gemeindehaus in Nussbaumen (Abteilung Bau und Planung), Landstrasse 134, 5415 Nussbaumen öffentlich auf und können dort während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Der Planungsbericht kann zudem über die Website der Gemeinde Obersiggenthal eingesehen oder heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Obersiggenthal einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.