Aquarium- und Gartenteichlebewesen gehören nicht in unsere Gewässer

14.07.2026

Wuchernde Aquarienpflanzen, ausgesetzte Schildkröten, eingeschleppte Krankheiten: Wer gebietsfremde Tiere oder Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die freie Natur entlässt, riskiert erhebliche Schäden für Biodiversität und Infrastruktur – und macht sich strafbar. Der Kanton Aargau zeigt deshalb gemeinsam mit weiteren Kantonen, worauf man beim Anlegen eines Aquariums oder Gartenteichs achten sollte und was zu tun ist, wenn man Tiere oder Pflanzen nicht weiter halten kann oder will.

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