Reklamerichtlinie; Hinweis für anstehende Wahlen und Abstimmungen

In diesen Tagen werden wieder die Abstimmungs- und Wahlkampagnen lanciert, bereits wurden die ersten Plakate aufgehängt. Im Zusammenhang mit den Plakatierungen werden alle aktiven Wahl- und Abstimmungsbeteiligten gebeten, die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Reklamerichtlinie zu beachten. Die Richtlinie soll Ordnung in die Flut von temporären Veranstaltungs- und Verkaufsreklamen sowie von Wahl- und Abstimmungsplakate im Wahrnehmungsbereich aller Verkehrsteilnehmer auf öffentlich zugänglichen Strassen, Wegen und Plätzen im ganzen Gemeindegebiet bringen. Rechtsgrundlage bilden die diesbezüglichen kantonalen Vorschriften sowie § 68 der Bau- und Nutzungsordnung. Ziele der Richtlinie sind die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie der Schutz des Ortsbildes und die Förderung der Reklamequalität. Dabei werden die Anliegen aus Politik und Wirtschaft sowie des lokalen Kultur- und Vereinslebens besonders berücksichtigt. In der Richtlinie werden unter anderem Grösse, Aufstellzeitpunkt und Aufstelldauer sowie die zulässigen Aufstellorte geregelt. Plakate, welche die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllen, können durch die Gemeindeorgane ohne Ankündigung entfernt werden. Die Richtlinie steht am Online-Schalter auf der Gemeindehomepage zum Download bereit.

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