Die kantonale Hundeverordnung wurde einer Revision unterzogen. Per 1. März 2024 tritt die neue Verordnung in Kraft und bringt unter anderem folgende, relevante Änderungen (nicht abschliessend) mit sich:
- Alle Hunde – auch aus eigener Zucht – sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
- Die bisherige Doppelerhebung der Taxen bei Kantonswechsel entfällt.
- Halbe Taxen entfallen neuerdings; es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt. Taxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig und unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde taxbefreit.
- Auch Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben sind taxbefreit.
- Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.
Die Hundetaxe bleibt analog Vorjahre weiterhin bei CHF 120/Jahr. Sollten Sie weitere Fragen zum Hundewesen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Einwohnerdienste, T 056 296 21 20, einwohnerdienste(at)obersiggenthal.ch.