Revision kantonale Hundeverordnung; Anpassungen per 1. März 2024

Die kantonale Hundeverordnung wurde einer Revision unterzogen. Per 1. März 2024 tritt die neue Verordnung in Kraft und bringt unter anderem folgende, relevante Änderungen (nicht abschliessend) mit sich:

  • Alle Hunde – auch aus eigener Zucht – sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
  • Die bisherige Doppelerhebung der Taxen bei Kantonswechsel entfällt.
  • Halbe Taxen entfallen neuerdings; es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt. Taxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig und unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde taxbefreit.
  • Auch Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben sind taxbefreit.
  • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.

Die Hundetaxe bleibt analog Vorjahre weiterhin bei CHF 120/Jahr. Sollten Sie weitere Fragen zum Hundewesen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Einwohnerdienste, T 056 296 21 20, einwohnerdienste(at)obersiggenthal.ch.

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