Acht Wochen vor den Grossratswahlen dürfen die Parteien mit der Plakatierung beginnen.
Gerne weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Obersiggenthal über eine Richtlinie für das anbringen von temporären Veranstaltungs- und Verkaufsreklamen sowie Wahl- und Abstimmungsplakaten verfügt.
https://www.obersiggenthal.ch/fileadmin/user_upload/20190507_RI_Reklamerichtlinie_Rev-B.pdf
Wir bitten um Einhaltung der entsprechenden Vorschriften. Unzulässige Plakate werden entfernt.