Wahlplakate

Acht Wochen vor den Grossratswahlen dürfen die Parteien mit der Plakatierung beginnen.

Gerne weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Obersiggenthal über eine Richtlinie für das anbringen von temporären Veranstaltungs- und Verkaufsreklamen sowie Wahl- und Abstimmungsplakaten verfügt.

https://www.obersiggenthal.ch/fileadmin/user_upload/20190507_RI_Reklamerichtlinie_Rev-B.pdf

Wir bitten um Einhaltung der entsprechenden Vorschriften. Unzulässige Plakate werden entfernt.

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