Versand Steuererklärungen für das Jahr 2018

Wichtige News:

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eingereichte Belegskopien aus verfahrensökonomischen Gründen nicht mehr retourniert werden können. Die eingereich-ten Akten werden nach der Erfassung sofort vernichtet. Reichen Sie daher bitte gut lesbare Belegskopien  (im A4-Format und nicht verkleinert) ein. Bitte beachten Sie die Wegleitung in der Rubrik "Wie gehen Sie beim Ausfüllen vor?". Ihr Steueramt steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung (056/296'21'90).

 

Weitere Informationen

Die Zustellung der Steuererklärung 2018 erfolgt aufgrund der erfassten Angaben. Die EasyTax – CD wird nicht mehr den Unterlagen beigelegt. Empfehlenswert ist, das EasyTax Programm (Download) ab Internet zu beziehen. Damit verfügt man über die jeweils aktuellste Version. Wie bereits letztes Jahr steht Ihnen die Möglichkeit offen, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dieses Angebot. Sie eröffnet Ihnen und uns die Möglichkeit die Kosten weiter zu senken. Im Weiteren wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie inskünftig die Belege zum Wertschriftenverzeichnis in chronologischer Reihenfolge direkt dem Wertschriftenverzeichnis zuordnen könnten. Damit erhoffen wir uns eine speditivere Abwicklung Ihres Antrages.

Der Einreichungstermin für die Steuererklärung wird für unselbstständig Erwerbende auf den 31. März 2019 festgelegt.

Im Weiteren können Sie wiederum mit der Steuererklärung 2018 Ihr Fristerstreckungsgesuch elektro-nisch erfassen und übermitteln. Dies ist aber nur notwendig, wenn Sie die Steuererklärung erst nach dem 30. Juni 2019 einreichen werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die entsprechenden Instruktionen, welche Sie mit der Steuererklärung erhalten haben. Ebenfalls steht Ihnen auf der Seite www.obersiggenthal.ch - Abteilung Steuern - ein entsprechender Button zur Verfügung, welche Sie zur entsprechenden Seite des Kantons weiterleitet. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass bei Mahnungen inskünftig Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

Die übrigen Steuerpflichtigen erhalten wie bis anhin im gleichen Zeitraum die Steuererklärungsformulare zugestellt. Sollten sich bei der Erfassung der Zustellform Probleme ergeben haben, können zusätzliche Formulare ab diesem Zeitpunkt auf der Abteilung Steuern bezogen werden. Der Kanton stellt aus Kostengründen keine Easy-Tax CD mehr zu. Diese wollen Sie bitte mit dem nachstehenden LINK direkt aus dem Internet herunter laden.

Im Weiteren ist auf der Internetseite

www.ag.ch/de/dfr/steuern/natuerliche_personen/steuererklaerung__easytax/steuererklaerung_easytax1.jsp

ab anfangs Februar 2019 ein aktualisierter Download verfügbar.

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