Steuern / Mahngebühren im Bezugsverfahren

Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sind per 31. Oktober 2019 zu begleichen. Ab dem 1. November 2019 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt und ziehen zusätzliche Mahngebühren mit sich (CHF 35.00). Besteht Ende 2019 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2019 nicht möglich, wenden Sie sich bitte noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an das Fachpersonal der Abteilung Finanzen (056 / 296 21 60). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden und zusätzliche Mahngebühren vermieden werden. Weitere Informationen unter: www.obersiggenthal.ch

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