Portallösung für die Drittmeldepflicht – Meldungen von Aus- und Einzügen der Mieter/innen

§ 10 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) regelt die Drittmeldepflicht für Vermieter und Logisgeber. Diese sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Mieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Portallösung der Drittmeldepflicht ist unter dem Link www.drittmeldung.ch oder auch via Button über die Webseite www.obersiggenthal.ch zu erreichen. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mieter/innen durch Vermieter und Logisgeber den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Benutzenden können ohne spezielles Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zur Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden sogar, je nach Browser-Einstellung, bei der nächsten Erfassung übernommen.

Die Einwohnerdienste der Gemeinde Obersiggenthal begrüssen es, wenn Vermieter und Logisgeber von Liegenschaften aus Obersiggenthal – ganz egal ob Verwaltungen oder Privatpersonen - zukünftig dieses Portal für die Mutationsmeldungen nutzen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Einwohnerdienste unter Tel. 056 296 21 20 gerne zur Verfügung.

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