Neuorganisation bei ortsbildprägenden Bauvorhaben

Der Gemeinderat sah sich veranlasst, im Bereich „Baugesuchsverfahren“ eine massgebliche Verschlankung umzusetzen. Man musste behördenseitig erkennen, dass die Organisation der expertenseitigen Baugesuchsprüfungen hinsichtlich Ortsbildbelange nicht mehr zufriedenstellend funktionierte. Eine zukunftsgerechte Revision der organisatorischen Bestimmungen drängte sich auf. Die frühere Ortsbildschutzkommission (OBK) wurde aufgelöst und auch deren Leitlinien werden nun abgelöst. Die ständige Baukommission und die Abteilung Bau und Planung haben ein einfaches, schlankes Reglement über den Expertenbeizug bei Fragen der Ortsbildgestaltung entworfen. Der Gemeinderat hat die bereinigte Fassung beschlossen und per 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt. Das Credo lautet: „So viel Begleitung und Begutachtung durch Ortsbildexperten wie nötig, so wenig wie möglich“. Die wesentlichsten Neuerungen zielen in diese Richtung: Vorgeschrieben ist der Beizug eines neutralen, externen Experten nur noch bei Baugesuchen in der Dorfzone. Überall sonst ist der Beizug nicht mehr vorgeschrieben. Er kann aber bei ausserordentlichen Verhältnissen angeordnet werden, wie das § 65 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auch vorsieht. Selbstverständlich sind die Bauvorschriften selber nicht tangiert. Die Verfahrenskoordination im Baugesuchswesen obliegt umfassend der Abteilung Bau und Planung. Bauherrschaften und Planer sind immer gut beraten, möglichst frühzeitig mit der Abteilung Bau und Planung in Kontakt zu treten, so dass verfahrensrelevante Fragen bereits zu Beginn der Prozesse geklärt werden können. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Prozessvereinfachung keine Qualitätsminderung einhergeht, sondern eine Verbesserung des Verständnisses gegenüber den baulich-planerischen Anforderungen. Das neue Reglement ist gratis zu beziehen im Online-Schalter (Auswahl „Rechtserlasse – Gemeindereglemente“) auf www.obersiggenthal.ch.

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