Neue Portallösung für die Drittmeldepflicht – Meldungen von Aus- und Einzügen der Mieter/innen

§ 10 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) regelt die Drittmeldepflicht für Vermieter und Logisgeber. Diese sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Mieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Portallösung der Drittmeldepflicht wurde neu realisiert, da die bestehende Lösung das Lebensende erreicht hat. Die neue Lösung ist ab sofort unter dem Link www.drittmeldung.ch oder auch via Button über die Webseite www.obersiggenthal.ch zu erreichen. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mieter/innen durch Vermieter und Logisgeber den Einwohnerdiensten zu melden.Die Benutzenden können ohne spezielles Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zur Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden sogar, je nach Browser-Einstellung, bei der nächsten Erfassung übernommen.

 

Die Einwohnerdienste der Gemeinde Obersiggenthal begrüsst es, wenn Vermieter und Logisgeber von Liegenschaften aus Obersiggenthal – ganz egal ob Verwaltungen oder Privatpersonen - zukünftig dieses Portal für die Mutationsmeldungen nutzt. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Einwohnerdienste unter Tel. 056 296 21 20 gerne zur Verfügung.

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