Meldepflicht Einwohner

Vermehrt kommt es vor, dass Einwohnerinnen und Einwohner ihren Ein-, Um, oder Wegzug nicht auf den Einwohnerdiensten melden. Wir weisen darauf hin, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner gemäss § 14 des Register- und Meldegesetzes dazu verpflichtet sind, Adressmutationen innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden (auch Umzüge innerhalb einer Liegenschaft).

Zu-, Um- und Wegzüge innerhalb der Schweiz können sowohl am Schalter der Einwohnerdienste als auch online unter
www.eumzug.swiss gemeldet werden.

Wegzüge ins Ausland benötigen mehr Verarbeitungszeit – erkundigen Sie sich hierfür bitte frühzeitig (mindestens 3 Wochen im Voraus) bei den Einwohnerdiensten (T 056 296 21 20 oder
einwohnerdienste(at)obersiggenthal.ch).

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