Leerwohnungsstatistik

Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2023 durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leerstehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2023 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer/-innen und Liegenschaftsverwalter/-innen gebeten, der Gemeindeverwaltung die per 1. Juni 2023 leerstehenden Häuser und Wohnungen bis zum 30. Mai 2023 per Mail (bauundplanung@obersiggenthal.ch) zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben.

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