Grosse Waldbrandgefahr und Feuerwerksverbot - Stufe 4 von 5

Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, ein Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand- Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.
Das Verbot gilt auch für Gross- und Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Ähnliches. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer sind in unbefestigten Feuerstellen verboten. Die Verbote bleiben bis auf Weiteres in Kraft und werden erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Merkblatt

Zurück zur Übersicht