Erlass Quell- und Grundschutzzonen mit Schutzzonenreglement - Gewährung des rechtlichen Gehörs

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GschG) vom 24. Januar 1991 verlangt für alle im öffentlichen Interesse liegenden Trinkwasserfassung die Ausscheidung von Schutzzonen.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Grundwasser, Boden und Geologie beauftragte die Gemeinde Obersiggenthal, mit der Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen, welche den heute gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Die Entwürfe liegen vor und sind von der kantonalten Fachstelle überprüft. Das Dossier Quell und Grundschutzzonen aller Schutzzonen liegt während 30 Tagen, vom Donnerstag 7. Oktober 2021 bis Montag 8. November 2021, zur Gewährung des öffentlichen Gehörs in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung (1. OG), Landstrasse 134a, 5415 Nussbaumen, zur Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Während der Auflagefrist kann gegen die Ausscheidung der Schutzzonen Einsprache beim Gemeinderat Obersiggenthal erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweisen kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

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