Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 “grosse Waldbrandgefahr”!
Die Verantwortlichen der AGV und des Kantons haben die Gefahrenstufe von 3 auf 4 erhöht! Somit gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Es sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
Herzlichen Dank für die Einhaltung der Massnahmen.