Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Obersiggenthal sind an Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie von 12:00 – 13:00 Uhr und von 20:00 – 07:00 Uhr sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge, im Freien und in Werkstätten, Fabriken und anderen gewerblichen Arbeitslokalen grundsätzlich verboten. Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet.
Ausserdem sind lärmige Bauarbeiten an Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie von 12:00 – 13:00 Uhr und von 19:00 – 07:00 Uhr verboten. Materialanlieferungen auf Baustellen dürfen nicht vor 06:00 Uhr erfolgen. Für Baulärm gelten die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen gemäss Lärmschutzverordnung.
Aktivitäten und Veranstaltungen, die das Wohlbefinden der Bevölkerung durch übermässige Immission stören können, bedürfen einer Bewilligung des Gemeinderats.