Seit dem 1. April 2025 ist das Parkierungsreglement der Einwohnergemeinde Obersiggenthal in Kraft gesetzt. Schon kurz nach der Inkraftsetzung zeigt sich, dass Pendlerinnen und Pendler mit Arbeitsort Baden ihre Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichem Grund der Einwohnergemeinde Obersiggenthal abstellen - die Anzahl abgestellter Autos hat sich bereits deutlich reduziert. Die Umstellung hat bei der Bevölkerung zu Fragen geführt. Die häufigsten sollen hier kurz beantwortet werden:
Wer kann eine Monats- oder Jahreskarte lösen?
- Einwohner, örtliche Betriebe und Service/Handwerker/Gesundheit von/in Obersiggenthal können eine Monats- oder Jahreskarte erwerben. Damit die Karte erworben werden kann, ist eine Kopie des Fahrzeugausweises zwecks Überprüfung der Halter- und Fahrzeugdaten auf der Kanzlei einzureichen. Nach erfolgter Überprüfung kann die Monats- oder Jahreskarte digital via Parkingpay-App gekauft werden.
Wo dürfen Einwohnende, örtliche Betriebe und Service/Handwerker/Gesundheit von/in Obersiggenthal parkieren?
- Auf allen weiss markierten Parkfeldern auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet in der Parkzone II. Ausser auf den Parkplätzen bei Schulen und beim Schwimmbad, wo nur im Zusammenhang mit dem Besuch von Schulgebäuden, Turnhallen und Schwimmbad parkiert werden darf und wo die Parkuhr bedient werden muss. Die Parkkarte löst keinen Anspruch auf einen Parkplatz aus.
Wo dürfen Besucher von Einwohnenden oder von örtlichem Gewerbe parkieren?
- Auf den weiss eingezeichneten Parkfeldern in den Strassen darf während 4 Stunden gratis parkiert werden. Als Zeitnachweis ist eine ordentliche blaue Parkscheibe zu hinterlegen. Wer länger parkieren möchte, muss via Parkingpay-App eine Tageskarte lösen. Aktuell wird geprüft, wo in den Quartierstrassen noch Flächen für allfällig weitere Parkplätze vorhanden sind.
Zusätzlich sind Parkierungsmöglichkeiten in Kirchdorf auf den öffentlichen Parkfeldern hinter dem Restaurant Hirschen oder beim Friedhof vorhanden. Hier muss bei der Ankunft entweder die Parkuhr oder die Parkingpay-App bedient werden. Die ersten 4 Stunden sind auch hier gratis.
In einem abgestellten Auto ist keine Parkkarte ersichtlich: Handelt es sich um einen Parksünder?
- Parkkarten werden nicht in Papierform ausgegeben, sie werden nur digital auf das erfasste Kontrollschild ausgestellt. Die Kontrollorganisation kann so bei ihren regelmässigen Kontrollgängen mit einem Lesegerät einfach feststellen, ob eine Parkkarte gelöst wurde. Sieht man also in einem Fahrzeug keine Parkkarte heisst dies nicht, dass es sich zwangsläufig um einen Parksünder handelt.