Mitteilungen aus der Abteilung Steuern

22.07.2025

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 ist abgelaufen. Die ersten Mahnungen wurden bereits verschickt. Achtung: Diese sind gebührenpflichtig! Sollte nach Erhalt der ersten Mahnung keine Reaktion erfolgen, wird eine zweite Mahnung mit Bussenandrohung ausgestellt. Kurz darauf werden die Bussen zugestellt.

Dies hat unangenehme Konsequenzen zur Folge. Es wird eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen erfolgen. Die Steuerbehörde holt sich danach die nötigen Informationen selbstständig ein (z.B. direkt beim Arbeitgeber).

Die Abteilung Steuern lädt sämtliche Steuerpflichtigen letztmalig dazu ein, die Steuererklärung 2024 einzureichen. In begründeten Fällen, kann bei der Abteilung Steuern ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden. Selbstverständlich steht die Abteilung Steuern bei Fragen unter 056 / 296 21 90 oder steueramt(at)obersiggenthal.ch gerne zur Verfügung.