Bewilligungspflichtige Strassenreklamen

19.11.2024

Der Bereich Bau und Planung wurde von Bewohnern darauf aufmerksam gemacht, dass entlang
der Landstrasse (K114) diverse freistehende Plakatträger wie auch fixe Träger an Hausfassaden bestehen.
Die Richtlinien über Strassenreklamen des Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
(BVU), besagt, dass diese Plakatträger bewilligungspflichtig sind. Sollten die bestehenden Strassenreklamen
noch nicht bewilligt sein, bitten wir Sie, uns ein nachträgliches Baugesuch mit bewilligungsfähigen
Unterlagen zukommen zu lassen.
Alle nötigen Informationen diesbezüglich können Sie auch online unter nachfolgendem QR-Code
einsehen: