Vorsicht beim Feuern im Freien - Waldbrandgefahr

Der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald und die Abteilung Landschaft und Gewässer des Depar-tements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie die Aar-gauische Gebäudeversicherung (AGV) mahnen die Be-völkerung zur Vorsicht mit Feuer im Freien und Rücksicht bei der Wasserentnahme. Gerade beim Feu-ern im Freien gilt es, entsprechende Vorsichtsmassnah-men einzuhalten und im Wald einzig die befestigten Feu-erstellen zu nutzen (Stufe 3 von 5). Die Lage wird durch den KFS am Montag neu beurteilt und allenfalls die Ge-fahrenstufe erhöht. Mit einem absoluten Feuerverbot auf den 1. August ist nicht zu rechnen.

Merkblatt Waldbrandgefahr Stufe 3

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