Tretverbot von Wiesen und Äckern

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, das heisst vom 15. April bis 31. Oktober 2021, verboten. Ebenfalls sind das freie Laufenlassen von Hunden auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.  Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Auch ist zu beachten, dass das Abstellen von Motorfahrzeugen auf den Feldwegen zu Behinderungen bei landwirtschaftlichen Arbeiten führen kann. Die Landwirte sind für die Einhaltung der Bestimmungen dankbar.

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