Steuern / Verfallsanzeigen

Haben Sie die Steuern bezahlt? Dann danken wir Ihnen dafür herzlich.

Ansonsten erhalten Sie im September die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2018.

Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben beziehungsweise was Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2018 zu begleichen. Für die Bezahlung der Steuern 2018 verwenden Sie bitte ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2018 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht Ende 2018 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann teilen Sie dies bitte schriftlich der Abteilung Steuern mit, unter Angabe des zu erwartenden steuerbaren Einkommens und Vermögens. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.

Zu viel bezahlte Steuern werden bei Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2018 noch 0.1 %. Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2018 nicht möglich, wenden Sie sich an das Fachpersonal der Abteilung Finanzen (056 / 296 21 60). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden.

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