Prämienverbilligung 2022

Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kanton Aargau aus dem Jahr 2019 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2021. Der Code ist nur 6 Wochen gültig, danach muss ein neuer bestellt werden. Ab Oktober 2021 können Personen, die keinen Code erhalten haben und einen Anspruch auf Prämienverbilligung vermuten, den Code direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, helft Ihnen gerne die Gemeindezweigstelle SVA beim Erfassen.

Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2021 ab. Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2022 mehr stellen.

Zurück zur Übersicht