Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen

In Obersiggenthal können Sonderabfälle aus Haushaltungen bei der TopPharm Damian Apotheke im Markthof in Nussbaumen abgegeben werden. Damit ist dafür gesorgt, dass diese fachgerecht entsorgt werden.

Seit dem 1. September 2008 ist das Einführungsgesetz zum Umweltrecht in Kraft. Dieses verlangt von den Gemeinden, mindestens einmal im Jahr eine Spezialsammlung für Sonderabfälle aus Haushaltungen anzubieten. Dazu gehören beispielsweise Farben, Lösungsmittel, Altmedikamente oder Düngerreste.

Für die Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton, gemeinsam mit den Aargauischen Verbänden der Drogerien und Apotheken, ein Entsorgungsmodell entwickelt. Die Gemeinden können die Drogerien und Apotheken als kommunale Sammelstellen für Sonderabfälle aus Haushaltungen bezeichnen. Diese Sammelstellen verfügen über das nötige Fachwissen und haben gegenüber einer einmal im Jahr durchgeführten Spezialsammlung den Vorteil, dass sie ganzjährig zur Verfügung stehen. Im Gegenzug finanzieren die Gemeinden das Einsammeln sowie die umweltgerechte Entsorgung mit 60 Rappen pro Einwohner, pro Einwohnerin.

Für Obersiggenthal ist in der kantonalen Liste der rund 140 Drogerien und Apotheken, die Sonderabfälle aus Haushaltungen entgegennehmen, die TopPharm Damian Apotheke im Markthof in Nussbaumen aufgeführt. Sonderabfälle aus Haushaltungen und in Haushaltmengen können hier während der normalen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Sonderabfälle von Industrie- und Gewerbe müssen durch die Inhaber direkt einer autorisierten Entsorgungsstelle zugeführt werden. Verkaufsstellen müssen zudem Sonderabfälle von Produkten, die sie verkauft haben, wieder zurücknehmen (z.B. Farben- und Lackreste, Säuren, Verdünner, Leuchtstoffröhren, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Batterien, etc.).

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