Anmeldung AHV-Rente

Planen Sie, bald Ihre Pensionierung anzutreten? Dann wünschen wir Ihnen schon heute viel Freude im beruflichen Ruhestand. Denken Sie aber daran, dass die Altersrente nicht einfach so ausbezahlt wird, sondern dass der Bezug der Rente bei der Sozialversicherungsanstalt angemeldet werden muss. Idealerweise passiert das drei bis vier Monate vor dem ersten gewünschten Bezugstermin.

Wie Sie sich anmelden können, erfahren Sie unter:

www.sva-ag.ch/ahv-anmelden

Für Rückfragen und Unterstützung steht Ihnen gerne auch unsere SVA-Gemeindezweigstelle zur Verfügung. Kontaktieren Sie dafür die Abteilung Kanzlei unserer Gemeindeverwaltung.

Zurück zur Übersicht