Der Sozialdienst gewährt materielle und immaterielle Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz für alle Altersgruppen und Nationalitäten, z.T. in Zusammenarbeit mit anderen sozialen Institutionen. Weiter ist der Sozialdienst zuständig für die Abwicklung der Unterhaltsbevorschussung, das Organisieren des Unterhaltsinkassos und der Ausrichtung der Elternschaftsbeihilfe. Der Sozialdienst übt auch die Aufsicht über Pflege- und Tagesfamilien aus. Solche Pflegeverhältnisse müssen der Gemeinde gemeldet werden.
Der Sozialdienst befindet sich im Erdgeschoss des Gemeindehauses in Nussbaumen.











