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Baldeggtunnel im Kantonalen Richtplan
21.02.2012
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Der Gemeinderat Obersiggenthal hat im Rahmen der Beratung des Baldeggtunnels im Grossen Rat verlangt, dass die Strassenführung von der Landstrasse über das Feld zum Baldeggtunnel zwingend überdeckt werden muss. Diesem Begehren hat der Regierungsrat nun entsprochen und den Eintrag im Richtplan entsprechend korrigiert. Damit bleiben die wertvollen landwirtschaftlichen Flächen ungeschmälert erhalten und ebenso das bei Spaziergängern und Joggern so beliebte Erholungsgebiet. Der Baldeggtunnel ist im Richtplan auf Stufe ?Zwischenergebnis? eingetragen und Ende 2011 in Kraft getreten. Der Begriff ?Zwischenergebnis? bedeutet eine räumlich konkretisierte, aber noch nicht abschliessend abgestimmte Trasse-Freihaltung des geplanten Baldeggtunnels. Der Grosse Rat hat damit für das Siggenthal eine wichtige Entscheidung gefällt. Der Gemeinderat wird die weiteren Planungsschritte aufmerksam verfolgen und, wenn notwendig, entsprechenden Einfluss nehmen. Es ist ihm ein grosses Anliegen, dass Obersiggenthal durch den geplanten Tunnel verkehrlich nicht noch stärker belastet wird. <- Zurück zu: News |
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